Konflikte am Arbeitsplatz
Die WVSMZ ist nicht befugt, bei Arbeitskonflikten Stellung zu beziehen. Bei beruflichen Auseinandersetzungen sind die SMZ-Mitarbeitenden deshalb gebeten, zuerst mit ihrem/ihrer Vorgesetzten das Gespräch zu suchen. Gegebenenfalls kann in einem weiteren Schritt die kantonale Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) und/oder die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die soziale Institutionen beigezogen werden.
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA)
Rue des Cèdres 5
1950 Sion
Tel.: 027 / 606 74 00
Fax: 027 / 606 74 04
E-Mail: spt@admin.vs.ch
Web: http://www.vs.ch/spt
Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen
Die kantonale Ombudsstelle kümmert sich um Meldungen und Beschwerden von Patienten und Mitarbeitenden der Walliser Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Darüber hinaus erfasst sie auch Missstände und Probleme, die von Personen anonym gemeldet werden.
Die Ombudsstelle ist nicht der kantonalen Verwaltung angegliedert, sondern agiert unabhängig. Ihre Mitarbeitenden unterstehen strengster Geheimhaltungspflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ombudsman-vs.ch/.