Arbeitsbedingungen

Die für die SMZ-Mitarbeitenden geltenden Arbeitsbedingungen sind im WVSMZ-Personalstatut geregelt. Das Personalstatut gilt für alle Walliser SMZ und ist Bestandteil des individuellen Arbeitsvertrages jedes Mitarbeitenden.

Konflikte am Arbeitsplatz

Die WVSMZ ist nicht befugt, bei Arbeitskonflikten Stellung zu beziehen. Bei beruflichen Auseinandersetzungen sind die SMZ-Mitarbeitenden deshalb gebeten, zuerst mit ihrem/ihrer Vorgesetzten das Gespräch zu suchen. Gegebenenfalls kann in einem weiteren Schritt die kantonale Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) und/oder die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die soziale Institutionen beigezogen werden.

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA)

Rue des Cèdres 5
1950 Sion

Tel.: 027 / 606 74 00
Fax: 027 / 606 74 04
E-Mail: spt@admin.vs.ch
Web: http://www.vs.ch/spt

Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen

Die kantonale Ombudsstelle kümmert sich um Meldungen und Beschwerden von Patienten und Mitarbeitenden der Walliser Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Darüber hinaus erfasst sie auch Missstände und Probleme, die von Personen anonym gemeldet werden.

Die Ombudsstelle ist nicht der kantonalen Verwaltung angegliedert, sondern agiert unabhängig. Ihre Mitarbeitenden unterstehen strengster Geheimhaltungspflicht.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ombudsman-vs.ch/.

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Rechtliche Hinweise